Ab dem 15. März 2023 können Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Entlastung beantragen

Die heimische Bundestagsabgeordnete Anke Hennig (SPD) hat den Antragsstart für die 200 Euro Einmalzahlung begrüßt. Dazu erklärte Anke Hennig: „Wir behalten Menschen in Ausbildung im Blick und entlasten auch sie in der Krise. Nach der Energiepreispauschale und zwei Heizkostenzuschüssen können deshalb jetzt alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler 200 Euro digital beantragen. Wer das Geld beantragt hat, muss es dann aber schnell ausgezahlt bekommen. Das ist wichtig, weil viele mit wenig Geld auskommen müssen und sonst keine Unterstützung erhalten.“

Hennig äußerte auch Kritik am Verfahren: „Versprochene Entlastungen wie die Einmalzahlung müssen schneller ankommen. Ein halbes Jahr nach Ankündigung hat der Antragsstart zu lange gedauert. Zudem ist die Antragsstellung aufwendig. Das zeigt, dass wir hier besser werden müssen und auch für unsere Verwaltungsstrukturen ein neues Deutschlandtempo brauchen.“

Die Einmalzahlung können alle Studierenden beantragen, die zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Das sind derzeit etwa 2,95 Millionen. Anspruchsberechtigt sind auch 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und -fachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses. Die Einmalzahlung kann online über www.einmalzahlung200.de beantragt werden. Nötig sind dafür ein BundID-Konto sowie die Funktion des Online-Ausweises oder ein Elster-Zertifikat.