Anke Hennig setzt sich für starke Rechte für Kinder und Jugendliche ein, denn vor allem geflüchtete Kinder sind jetzt ganz besonders auf deren Schutz angewiesen. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen trat heute vor 30 Jahren in Form eines Bundesgesetzes in Kraft. Dies ist ein Anlass, um gerade in Zeiten von Pandemie, Krieg und Vertreibung erneut auf die Wichtigkeit der Verankerung, der dort verbrieften Kinderrechte in unserer Verfassung hinzuweisen.

 

„Ich setze mich dafür ein, die Kernelemente der VN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz festzuschreiben, denn nur in unserer wichtigsten Wertesammlung, dem Grundgesetz, können Kinderrechte die erforderliche Wirkung in unserer Gesellschaft entfalten.

Alle Kinder und Jugendlichen sollen einen grundgesetzlich verbrieften Anspruch darauf haben, gefördert, beteiligt und geschützt zu werden. Dies ist ein klares Bekenntnis zur vollumfassenden Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – gerade in Zeiten von Pandemie, Krieg und Vertreibung. Hierfür will ich für eine starke Mehrheit im Bundestag werben und auch Kinder und Jugendliche als Expertinnen und Experten in eigener Sache zu Wort kommen lassen.“